Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer NÖ
Anwendbare berufsrechtliche Vorschriften: Rechtsanwaltsordnung (RAO) und Richtlinien (RL-BA), abrufbar unter www.rechtsanwaelte.at
Angaben nach § 25 Abs. 2 Mediengesetz:
Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Ausübungen der Rechtsanwaltschaft und der Mediation.
Offenlegung nach § 25 Abs. 4 Mediengesetz:
Grundlegende Richtung des Mediums: Diese Website ist ein Kommunikationsmedium und richtet sich an Klienten sowie sonstige an Rechtsfragen interessierte Personen. Themen sind die Präsentation der Kanzlei von Dr. Christine Riess sowie Informationen zu rechtlichen Fragestellungen.
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